AGB

Folgende Bedingungen gelten im Zusammenhang mit jedem Service- oder sonstigem Vertrag der Atlas Administration & Verwaltung GmbH. Sie gelten durch Unterschrift der Bestellung eines Virtual Office Standortes als vereinbart:

§ 1 Geltung / Leistungsumfang

1. Atlas Administration & Verwaltung GmbH erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen gelten. Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind hiervon ausgenommen.

§ 2 Rechte und Pflichten

1. Atlas Administration & Verwaltung GmbH verpflichtet sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben.
2. Atlas Administration & Verwaltung GmbH ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten für den Inhalt der Briefe, Telefaxe, Mitteilungen oder Handlungen verantwortlich, welche  im Auftrag des Kunden bearbeitet hat, oder welche Atlas Administration & Verwaltung GmbH aufgrund des Servicevertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Kunde hat Atlas Administration & Verwaltung GmbHPrime von jeder Inanspruchnahme freizustellen.
3. Atlas Administration & Verwaltung GmbH verpflichtet sich Artikel, Produkte, Rückläufer, Retoure-Ware, Briefe anzunehmen sofern die volle und richtige Anschrift samt Firmennamen und oder Vor- und Nachname des Kunden samt Zusatzangaben verwendet worden ist. Der Kunde erhält nach der Freischaltung die volle Anschrift samt Zusatzangaben die verwendet werden müssen. Briefe werden nach dem einscannen direkt vernichtet sofern nicht anders vereinbart. Pakete und sonstige Artikel im Lager werden nach Wareneingang 60 Tage im Lager aufbewahrt und bei nicht Abholung 60 Tage nach Eingang vernichtet. 
4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, welche Atlas Administration & Verwaltung GmbH zur Durchführung einer Leistung einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrags abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen, anderenfalls verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Abwerbegebühr an , die dem dreifachen Brutto-Monatsgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters entspricht.

§ 3 Vertragsdauer/Kündigungen

1. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen und müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende zugegangen sein. Briefe, Pakete und sonstige Artikel im Lager werden nach Vertragsbeendigung vernichtet. 
2. Verträge können seitens Atlas Administration & Verwaltung GmbH aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen u.a. in Betracht: Mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, die nicht rechtzeitige Leistung der Sicherheitsleistung, erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen.
3. Im Falle der fristlosen Kündigung durch Atlas Administration & Verwaltung GmbH werden bei Büroserviceverträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar. Bei Büroserviceverträgen ohne Befristung werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen festgesetzt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.

§ 4 Nichtzahlung des Entgelts/Pfandrecht/Aufrechnung/Minderung

1. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen von Atlas Administration & Verwaltung GmbH nebst ihrer Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
2. Atlas Administration & Verwaltung GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt.
3. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, noch übertragen oder verpfänden.
4. Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung der Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig.
5. Briefe, Pakete und sonstige Artikel im Lager werden bei Nichtzahlung vernichtet.

§ 5 Haftung

1. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte Schäden sind Atlas Administration & Verwaltung GmbH gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche des Kunden erlischen, wenn sie der Kunde im Falle der Ablehnung durch Atlas Administration & Verwaltung GmbH oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend macht.
2. Atlas Administration & Verwaltung GmbH haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens  erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen Atlas Administration & Verwaltung GmbH haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung oder höhere Gewalt. Ebenso haftet Atlas Administration & Verwaltung GmbH nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die Atlas Administration & Verwaltung GmbH keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet  nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.

§ 6 Rechtsnachfolge

1. Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich von Atlas Administration & Verwaltung GmbH wird der Vertrag nicht berührt.

§ 7 Vorsteuerabzug

1. Der Kunde versichert, dass er im Falle der ausgesprochenen Option zur Mehrwertsteuer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, also die in Anspruch genommenen Serviceleistungen ausschließlich zur Ausführung von Leistungen verwenden wird, die den Vorsteuerabzug zulassen. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Büroservicevertrages unverzüglich Atlas Administration & Verwaltung GmbH zu benachrichtigen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen. Der Kunde erklärt sich bereit, gegenüber Atlas Administration & Verwaltung GmbH durch den eventuellen Wegfall der Option entstehende Schäden, nämlich Nichtabzugsfähigkeit von Vorsteuer bei Atlas Administration & Verwaltung GmbH dadurch auszugleichen, dass die im Büroservicevertrag ausgewiesene Mehrwertsteuer ab Wegfall der Optionsmöglichkeit als Bestandteil der Servicevergütung zu verstehen ist und somit die monatliche Servicevergütung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer die Bruttosumme ist. Falls sich während des Vertragsverhältnisses die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht, ist entweder die dann fällige erhöhte Mehrwertsteuer oder eine entsprechend höhere Miete zu zahlen.

§ 8 Schriftformerfordernis, Salvatoresche Klausel

1. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, -änderung, -streichung, -aufhebung und -kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf zwingend der Schriftform.
2. Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine Klausel ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Pflichten aus vorstehendem Vertrag ist der Standort in Deutschland von Atlas Administration & Verwaltung GmbH, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht Fürstenfeldbruck zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand Februar 2023